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Bestimmungen für die EinreiseBEACHTEN: Nicht nur die Bestimmungen des gewünschten Ziellandes sind wichtig, sondern auch die der Transitländer.
Belgien Internationaler Impfpass mit Tollwut-Impfzeugnis. Die letzte Impfung muss mindestens 30 Tage alt und darf nicht länger als ein Jahr her sein. Bulgarien Internationaler Impfpass mit einem amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis, das nicht älter als zehn Tage alt sein darf. Außerdem Tollwut-Impfzeugnis, wobei die letzte Impfung auch hier nicht älter als zwölf Monate sein darf und vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein muss. Dänemark Internationaler Impfpass mit Tollwut-Impfzeugnis, aus dem hervorgeht, dass der Hund mindestens vor 30 Tagen und höchstens vor einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden ist. Ist die Impfung weniger als einen Monat her, muss eine Gesundheitsbescheinigung erbracht werden, die ein Tierarzt höchstens 10 Tage vor Einreise ausgestellt hat.Einreiseverbot (für Pit Bull, Tosa und Mischlingen aus diesen Rassen) sowie Einreisebeschränkungen für so genannte Kampfhunderassen. Finnland Die Einreise aus EU-Ländern kann hier unmittelbar nach der Impfung erfolgen. Ansonsten tierärztliche Impfbescheinigung gegen Tollwut (nicht älter als ein Jahr, mindestens 30 Tage her) im internationalen Impfpass. Frankreich Internationaler Impfpass mit Tollwut-Impfzeugnis, das bestätigt, dass der Vierbeiner vor mindestens 30 Tagen und höchstens vor zwölf Monaten gegen Tollwut geimpft wurde. Zudem muss ein Mikrochip oder eine Tätowierung des Hundes zur Identifikation vorgewiesen werden. Für so genannte Kampfhunde gilt ein Einreiseverbot beziehungsweise eine Einreisebeschränkung (Konsulat, Französische Botschaft fragen). Außerdem gilt ein Maulkorb- und Leinenzwang in bestimmten Gebieten (vorher in der jeweiligen Ortschaft erkundigen). Darüber hinaus dürfen nicht mehr als drei Hunde nach Frankreich mitgenommen werden. Tiere, die jünger als drei Monate sind, benötigen eine besondere Einfuhrerlaubnis. Griechenland Internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Tollwut-Impfung, die mindestens fünfzehn Tage vor Einreise erfolgt sein muss und nicht älter als zwölf Monate alt sein darf, oder mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis (nicht älter als zehn Tage). Großbritannien Seit Februar 2000 gelten neue Einreisebestimmungen: Jeder Hund muss einen Mikrochip von einem Tierarzt eingepflanzt bekommen. 30 Tage nach der erforderlichen Tollwut-Impfung wird eine Blutprobe entnommen und in bestimmten Labors getestet (in Deutschland: Institut Virologie, Frankfurter Str. 107, D-35392 Gießen, Tel. 0641/ 993 83 50, Fax 993 83 59; in Österreich: Bundesanstalt für Tierseuchen-Bekämpfung, Robert-Koch-Gasse 17, A-2340 Mödling, Tel. 0043/ 2236/ 466 40 90 2, Fax 466 40 94 1; in der Schweiz: Institut für Veterinär-Virologie, Schweizerische Tollwutzentrale, Langgass-Str. 122, CH-3012 Bern, Tel. 0043/ 31/ 631 23 78, Fax 631 25 34). Es folgt eine sechsmonatige Wartezeit. 24 bis 48 Stunden vor Einreise muss der Vierbeiner auf Zecken und Bandwürmer untersucht werden. Schließlich muss ein Amtstierarzt eine Bescheinigung über Mikrochip, Impfung, Bluttest, Zecken- und Bandwürmerbehandlung ausstellen. Es sind nur folgende Einreisewege erlaubt: mit dem Schiff, durch den Kanaltunnel, mit dem Flugzeug nach London-Heathrow. Italien Unbedingt mitzuführen ist neben dem internationalen Impfausweis ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 30 Tage). Darüber hinaus ist ein Tollwut-Impfzeugnis erforderlich, wobei die Impfung nicht älter als elf Monate sein darf und mindestens zwanzig Tage her sein muss. Maulkorb (muss nicht getragen werden) und Leine sind mitzubringen.Die Einfuhr von so genannten Kampfhunden ist verboten. Kroatien Internationaler Impfausweis mit Tollwut-Impfzeugnis. Der Vierbeiner muss mindestens 15 Tage und darf höchstens 6 Monate vor der Einreise geimpft worden sein. Zudem ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 30 Tage ist, erforderlich. Liechtenstein Internationaler Impfpass, wobei die Tollwut-Impfung nicht älter als ein Jahr und nicht weniger als einen Monat alt sein darf. Luxemburg Internationaler Impfpass mit Tollwut-Impfzeugnis. Der Hund muss bei der Einreise mindestens vor 30 Tagen und höchstens vor einem Jahr geimpft worden sein.Außerdem ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als 30 Tage ist. Niederlande Internationaler Impfpass. Die Tollwut-Impfung darf nicht älter sein als zwölf Monate und muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen. Pitbull Terrier dürfen in die Niederlande nicht mitgenommen werden. Außerdem herrscht Leinenpflicht. Norwegen Der Hund muss mindesten sieben Monate alt sein. Darüber hinaus: Zeit- und kostenaufwändige Einfuhrgenehmigung, die u.a. eine Kot- und Blutuntersuchung beinhaltet (Adressen von Laboratorien, die diese durchführen, siehe GB). Darüber hinaus muss eine Bandwurmkur zuerst von einem Tierarzt in Deutschland durchgeführt und schließlich von einem Tierarzt in Norwegen wiederholt werden. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist Pflicht, ebenso die Identifizierung des Hundes durch Tätowierung oder Mikrochip. Alle üblichen Impfungen müssen erbracht werden. Internationaler Impfpass. Die Einfuhr von Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino oder Fila Brasileiro ist verboten. Österreich Im internationalen Impfpass ist der Nachweis der Tollwut-Impfung zu erbringen, die nicht älter als ein Jahr sein darf und mindestens einen Monat vor Einreise erfolgt sein muss. Aus dem Impfzeugnis muss neben dem Namen und der Anschrift des Tierhalters sowie einer Beschreibung des Hundes nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe, der Name des Impfstoffes, des Impfstoffherstellers und eine Chargenbezeichnung hervorgehen. Polen Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung, die der Hund bei der Einreise mindestens vor einundzwanzig Tagen und höchstens vor zwölf Monaten erhalten hat. Zudem muss kurz vor Reiseantritt (höchstens drei Tage vorher) vom Amtstierarzt ein Gesundheitszeugnis ausgestellt werden. Portugal Der Hund muss mindestens 30 Tage und höchstens zwölf Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein, was im internationalen Impfausweis festzuhalten ist. Außerdem ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das kurz vor der Reise (ein bis zwei Tage vorher) ausgestellt werden muss. Rumänien Im internationalen Impfausweis muss nachgewiesen sein, dass der Vierbeiner höchstens ein Jahr und mindestens einen Monat vor dem Einreisedatum gegen Tollwut geimpft wurde. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht älter als zehn Tage sein. Schweden Die Einreisebestimmungen entsprechen denen von Norwegen. Schweiz Bei der Durchreise mit der Bahn oder dem Flugzeug (ohne Zwischenstopp) sind keine Bestimmungen zu erfüllen. Ansonsten gilt: Internationaler Impfpass mit Tollwut-Impfzeugnis. Die Impfung darf nicht älter als ein Jahr sein und muss vor mindestens 30 Tagen durchgeführt worden sein. Hunde von fünf Monaten und jünger, die einen kopierten Schwanz oder kopierte Ohren haben, dürfen nicht einreisen. Slowakische Republik Eine Einfuhrbewilligung des staatlichen Veterinäramts ist bei einem Aufenthalt über einen Monat erforderlich. Ansonsten gilt: Internationaler Impfpass mit Tollwut-Impfzeugnis, das mindestens 30 Tage und höchstens zwölf Monate alt sein darf. Ist die Impfung nicht ausreichend, wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als drei Tage) benötigt. Slowenien Internationaler Impfausweis mit Tollwut-Impfzeugnis. Der Hund muss mindestens 30 Tage vor der Einreise und darf höchstens vor sechs Monaten geimpft worden sein. Spanien Zur Mitnahme des Hundes wird auch hier ein internationaler Impfpass benötigt. Die Tollwut-Impfung darf nicht älter sein als zwölf Monate und muss mindestens 30 Tage her sein. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht älter sein als fünfzehn Tage. Tschechische Republik Der Hund muss älter sein als drei Monate. Ist der Aufenthalt nicht länger als einen Monat geplant, reicht der internationale Impfausweis mit den erforderlichen Impfungen gegen Tollwut sowie Staupe, Hepatitis, Parvovirose) als Vorlage. Die Tollwut-Impfung darf auch hier höchstens ein Jahr zurück liegen und muss vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein.Wurde der Vierbeiner nicht gegen Virenkomplex geimpft, ist neben dem Impfschein über die Tollwutschutzimpfung noch eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung zu erbringen (nicht älter als drei Tage). Bei Aufenthalten über einen Monat ist eine Einfuhrbewilligung des staatlichen Veterinäramtes notwendig. Türkei Neben der Abstammungsurkunde ist der internationale Impfausweis erforderlich mit Tollwut-Impfzeugnis. Der Hund muss mindestens fünfzehn Tage und darf höchstens ein halbes Jahr vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Außerdem ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zwei Tage sein darf. Es ist sinnvoll, die Dokumente ins Türkische übersetzen zu lassen, um die Einreiseformalitäten zu erleichtern. Ungarn Internationaler Impfausweis mit Staupe- und Tollwut-Impfzeugnis. Die Tollwut-Impfung darf nicht älter sein als ein Jahr und muss mindestens 30 Tage alt sein. Zudem wird ein amtstierärztliche sgesundheitszeugnis benötigt, das nicht älter sein darf als acht Tage. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. So genannte Kampfhunde dürfen nicht einreisen.
Generell ist davon abzuraten, den Vierbeiner auf eine weite Reise mitzunehmen. Das strapaziert ihn nur unnötig. Nur bei einem mehrmonatigen Aufenthalt ist dies in Betracht zu ziehen. Australien Einfuhr von Tieren aus Europa nicht erlaubt. Kanada Tierärztliches Gesundheitszeugnis mit eingetragener Tollwut-Impfung, die nicht älter sein darf als ein Jahr und mindestens 30 Tage her sein muss. Ohne den Nachweis der Impfung muss der Hund bei der Ankunft geimpft werden und einen Monat in Quarantäne verbringen. USA Die Einfuhr von Tieren ist unterhalb von drei Monaten nicht erlaubt. Die erforderliche Tollwut-Impfung darf nicht älter sein als ein Jahr und muss mindestens einen Monat vor der Einreise erfolgt sein.
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